Ingenieurbüro für
Bauwesen und
Umwelttechnik
in Detmold

Dienst- und Betriebsanweisungen

Das Land NRW hat mit der Selbstüberwachungsverordnung Kanal - SüwVKan - mit Wirkung vom 01.01.1996 und mit dem MURL-Runderlass „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ vom 03.01.1995 gesetzliche und technische Vorgaben an den regelgerechten Betrieb von Abwasseranlagen geschaffen.

Demnach hat jeder Kanalbetreiber diese Vorgaben zu erfüllen, um einen ordnungs-gemäßen Betrieb seines Kanalnetzes sicherzustellen. Durch jeden Netzbetreiber sind entsprechende Betriebsanweisungen zur Beschreibung der notwendigen Arbeits-vorgänge zur baulichen Überwachung, Reinigung und Unterhaltung von Kanalnetzen sowie zur Überwachung, Unterhaltung und zum Betrieb von Sonderbauwerken zu erarbeiten.

Ob Misch- oder Trennkanalisation, Retentionsbodenfilterbecken, Mischwasserentlastungsbauwerke oder Regenrückhaltebecken - gern sind wir bereit, die erforderlichen Unterlagen für Ihre Dienst- und Betriebsanweisung sowie für die Betriebsanleitungen Ihrer Sonderbauwerke zusammenzustellen und eine Anweisung nach Ihren Bedürfnissen zu erarbeiten - sprechen Sie uns an!