Ingenieurbüro für
Bauwesen und
Umwelttechnik
in Detmold

Betriebsvorschriften

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) werden in der Regel nur an wenigen Tagen eines Jahres oder auch nur im Abstand von mehreren Jahren eingestaut. Da normalerweise der Zeitpunkt eines Einstaues und vor allem die Größe eines Hochwasserereignisses im Voraus nicht bekannt sind, ist der Betrieb des Beckens sorgfältig zu planen und zu dokumentieren, um die Funktionsfähigkeit der Anlage jederzeit vollständig gewährleisten zu können.

Die Betriebsvorschrift umfasst hierbei zu treffende Maßnahmen und Regelungen sowohl in hochwasserfreien Zeiten als auch bei einem Hochwasserfall. Für einen reibungslosen und sicheren Betrieb ist eine Betriebsvorschrift erforderlich, die vor der Inbetriebnahme einer Stauanlage einzuführen ist.